BürgschaftsartenSicherungszweckBürgschaftsempfänger
Anzahlungs- VorauszahlungsbürgschaftVerbürgt werden vom Auftraggeber geleistete An- oder VorauszahlungenAnzahlungsgeber
Vertragserfüllungs- und MängelgewährleistungsbürgschaftSicherung von Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber (Gläubiger)Auftragsgeber/Bauherr
BietungsbürgschaftSicherheit für die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der AuftragserteilungAusschreibende Behörde
LieferantenkreditbürgschaftSicherung der Zahlung von Rechnungen aus Lieferungen von WarenLieferant der Ware
Bürgschaft nach § 648a BGBAbsicherung der Vorausleistungs-verpflichtung und des Werklohnanspruchs aus einem WerkvertragAuftragnehmer
Mietbürgschaft für GewerbeobjekteKaution für die ordnungsgemäße Nutzung gemieteter GewerberäumeVermieter
Bürgschaft zur Absicherung von Architekten- und IngenieurleistungenAnzahlungs-/Voraus-zahlungsbürgschaft für Architektenleistungen nach dem Leistungsbild §15 (9) HOAIAuftraggeber/Bauherr
Bürgschaften für TankkartenAbsicherung der Zahlung von Forderungen, die durch die Kartennutzung auf elektronischem Weg entstanden sindKartenemittent (Mineralölgesellschaft)
Bürgschaften zur Absicherung von DienstleistungsverträgenBürgschaften z.B. für die Erfüllung von Verträgen mit Kommunen zur Müllentsorgung oder für die Erfüllung von Verträgen zur Betreuung von GebäudenKommune, Gebäudeeigentümer
MineralölbürgschaftStellung einer Kaution für geliefertes Mineralöl z.B. an Tankstellen oder Speditionen mit eigenen TankstellenMineralölgesellschaft
Bürgschaft nach Bundes-immissionsschutzgesetzSicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung eines Grundstücks nach Ablauf des NutzungsvertragesRegierungspräsidium, Landkreis, Stadt
RekultivierungsbürgschaftAbsicherung der Verfüllung und Bepflanzung von Flächen z.B. nach Ausbeutung einer KiesgrubeBehörde, die die Schürferlaubnis erteilt
ZollbürgschaftAbsicherung von Zoll- und SteuerzahlungenHauptzollamt
Bürgschaften zur Absicherung von ErschließungsmaßnahmenVertragserfüllungsbürgschaft, die eine Erschließungsgesellschaft zu stellen hat, für die ordnungsgemäße Ausführung der Erschließung von BaugebietenStadt oder Gemeinde